Kinderrehabilitation Informationen für Eltern, Beantragung, Kosten Reha, Reha-Klinik Kinderreha
Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
  Kosten

 
 
Keine.

Wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme für Kinder und Jugendliche bestätigt, übernehmen Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Beihilfeträger sämtliche Kosten. Sie müssen nichts zuzahlen.

Zuzahlungen, wie sie für den Erwachsenen-
bereich existieren, müssen Kinder und Jugendliche bzw. deren Erziehungs-
berechtigte nicht leisten.


Dies gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 

Bei Aufnahme in einer Rehabilitationsklinik kommt das Kind bzw. der Jugendliche allein und bei gegebenen Indikationen mit einer Begleitperson. Die Kosten für eine aus ärztlicher Sicht notwendige Begleitperson können übernommen werden.
 
Der Bewilligung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme durch die Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkassen muss eine ärztliche Untersuchung vorausgehen.
 
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  Noch Fragen? 
Wenden Sie sich bitte an:
Frau Constanze Stecklina

Telefon über Sophienklinik Bad Sulza:
036461-970
Fax: 036461-97819

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