Kinderrehabilitation Informationen für Ärzte  - Fortbildung, Neuerung Antragswesen, neue Verordnungen
Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
  Neue Verordnung ab 1.4.2006 - für Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen

 
  Zusätzliche Qualifikation für die Verordnung einer Rehabilitation notwendig
Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ab dem 01.04.2006 erstmals konkrete Qualifikationen nachweisen, um Rehabilitationsmaßnahmen zu verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat im März 2004 neue Reha-Richtlinien beschlossen, nach denen die Verordnung von Rehabilitationen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind.


Laut § 11 der Richtlinien müssen Vertragsärzte über eine rehabilitationsmedizinische Qualifikationen verfügen, hierzu zählt:
  • "die Gebietsbezeichnung (oder Facharztbezeichnung) "Physikalische und Rehabilitative Medizin" (...) oder 
    (...) die Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin" oder Rehabilitationswesen" oder (...) die fakultative Weiterbildung "Klinische Geriatrie" (...) oder
  • eine (nachgewiesene) mindestens 1-jährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung (...) oder
  • im Jahr vor der Erteilung der Genehmigung (die Erstellung von) mindestens 20 Rehabilitationsgutachten auch für andere Sozialleistungsträger (...) oder
  • die (erfolgreiche Teilnahme) an einer Fortbildung von 16 Stunden (...), die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen anerkannt ist. (...)"
 
nach oben
HOME  I  KONTAKT  I  IMPRESSUM        
Logo Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Bundesrepublik Deutschland e.V.
Bundesrepublik Deutschland e.V.
 
   
   
  Noch Fragen? 
Wenden Sie sich bitte an:
Frau Constanze Stecklina

Telefon über Sophienklinik Bad Sulza:
036461-970
Fax: 036461-97819

E-Mail