Kinderrehabilitation Informationen für Ärzte  - Fortbildung, Neuerung Antragswesen, neue Verordnungen
Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
  Notwendige Fortbildung

 
  Inhaltlich soll in der 16-stündigen Fortbildung
  • die Handhabung der Reha-Richtlinien,
  • Grundlagen der ICF
  • und die Inhalte der verordnungsfähigen Leistungen der Rehabilitation

behandelt werden. Die Inhalte dieser Fortbildung werden in einem Curriculum vorgegeben, auf das sich die Partner der Richtlinien zurzeit verständigen.

Diese zusätzliche Qualifikation für die Verordnungsberechtigung betrifft ausschließlich die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. die neuen Rehabilitations-Richtlinien gelten nicht für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Rentenversicherungen.
 
Bis zum Stichtag 01.04.2006 kann jeder Arzt wie gewohnt Rehabilitationsmaßnahmen verordnen. Danach ist dies für Vertragsärzte der Krankenkassen nur noch mit zusätzlicher Qualifikation möglich.

Die Ärztekammern sind auch hier Ansprechpartner für das Fortbildungsangebot.

 
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Wenden Sie sich bitte an:
Frau Constanze Stecklina

Telefon über Sophienklinik Bad Sulza:
036461-970
Fax: 036461-97819

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